Was ist Herzsport

Auszug aus der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 26.11.2021, gültig ab 1.01.2022

4.4.2
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports in Herzgruppen
bei chronischen Herzkrankheiten (einschließlich koronarer Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Kardiomyopathien,
Klappenerkrankungen und Z. n. kardio-vaskulären Interventionen/Operationen) 90 Übungseinheiten,
die in einem Zeitraum von 24 Monaten in Anspruch genommen werden können (Richtwerte). Bei herzkranken
Kindern und Jugendlichen beträgt der Leistungsumfang 120 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten
(Richtwerte).
Weitere Verordnungen sind möglich bei maximaler Belastungsgrenze < 1,4 Watt/kg Körpergewicht (Nachweise
nicht älter als sechs Monate) als Folge einer Herzkrankheit oder aufgrund von kardialen Ischämiekriterien.
Bei anderen Indikationen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich
sind (vgl. Ziffer 4.4.4).
Der Leistungsumfang beträgt bei weiterer Verordnung jeweils 45 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von
zwölf Monaten in Anspruch genommen werden können (Richtwerte).

4 Leistungsumfang/Leistungsausschlüsse
Rehabilitationssport im Leistungsumfang nach Satz 1 kann nach wiederholter abgeschlossener Akutbehandlung
insbesondere erneut in Betracht kommen:
„ nach akutem Herz-Kreislaufstillstand/Reanimation
„ nach akutem Koronarsyndrom (ACS) (akuter Myokardinfarkt, instabile Angina pectoris)
„ nach koronarer Bypass-Operation (CABG)
„ bei chronischem Koronarsyndrom (CCS)
„ nach operativem/r oder interventionellem/r Herzklappenersatz und -korrektur
„ bei Patientinnen bzw. Patienten mit implantiertem Cardioverter-Defibrillator (ICD), Resynchronisationstherapie
(CRT) und mit tragbarer Defibrillator-Weste (WCD)
„ nach Pulmonalvenenisolation, Katheterablation oder -modifikation von Vorhofflimmern, Reentrytachykardien
oder ventrikulären Tachykardien
„ bei systolischer oder diastolischer Herzinsuffizienz
„ bei Patientinnen bzw. Patienten mit Herzunterstützungssystem (VAD)
„ nach Herztransplantation (HTX)
„ nach Operation oder Intervention an der Aorta (Dissektion, Aneurysma)
„ nach Lungenarterienembolie (LAE) mit oder ohne tiefe Venenthrombose (TVT)
„ bei pulmonaler Hypertonie (PH) verschiedener Ursachen
„ nach Myokarditis.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), 2022

Welche Voraussetzungen werden benötigt

Ärztliche Verordnung - Antrag auf Kostenübernahme 56

 

Dieser muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

 
HERZ, HERZ, bleib fit!
Deutsche Herzstiftung
W B R S
Württ. Landessportbund
Sigmaringen

Wir verwenden Cookies. Diese helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Erfassung von Informationen durch Cookies zu.  Näheres hierzu in unserer Datenschutzerklärung. Mehr erfahren...

OK